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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Journalismus Lab der Landesanstalt für Medien NRW ist bemüht, seine Webauftritte im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.journalismuslab.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen und dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen derzeit teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Alternativtexte für Fotos und Grafiken: Nicht alle Grafiken enthalten Alternativtexte, wobei diese in den meisten Fällen eher rein dekorativen Zwecken dienen.
  • Kontraste: Aktuell sind in einzelnen Fällen Elemente in Verwendung, bei denen der Kontrast zwischen Schriftfarbe und Hintergrund sowie zwischen verschiedenen Farben nicht optimal ist.
  • Alternativtexte für Audio- & Videoinhalte: Nicht für alle Video- oder Audioinhalte sind Transkripte verfügbar.
  • HTML-Strukturelemente: Es kann vereinzelt vorkommen, dass einzelne ältere redaktionelle Inhalte nicht immer alle aktuell zur Verfügung stehenden Strukturelemente nutzen.
  • Alternative Linktexte: Es kann vorkommen, dass ältere redaktionelle Inhalte Links ohne aussagekräftigen Linktext enthalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.01.2021 erstellt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 28.01.2021 durchgeführten BITV-Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Wir bemühen uns, die Inhalte auf unserer Website barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Bitte melde Dich bei uns, wenn Du einzelne Inhalte nicht barrierefrei rezipieren kannst. Wir wollen die Lesbarkeit unserer Website für alle verbessern!

Oder hast Du Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melde Dich auch gern bei uns. Bitte benutze dafür das Kontaktformular auf dieser Website: https://www.journalismuslab.de/ueber-uns/kontakt/

Bitte beachte, dass mit dem Absenden des Formulars die von Dir angegebenen personenbezogenen Daten an das Journalismus Lab übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise: https://www.journalismuslab.de/datenschutz/

Du kannst uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Journalismus Lab
Eva Abraham
Landesanstalt für Medien NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Telefon: 0211-77007-176
E-Mail: info@journalismuslab.de

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

Solltest Du auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kannst Du die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Du brauchst auch keinen Rechtsbeistand.

Die Kontaktdaten der Ombudsstelle lauten:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes NRW
bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf
Telefon: + 49 211 855-3451

Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW findest Du hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

 

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