Beratung und Coaching für Journalistinnen und Journalisten
Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) förderte über ihre Stiftung Vor Ort NRW mit diesem Programm verlagsunabhängige Lokaljournalistinnen und -journalisten in NRW. Teams und Einzelpersonen werden im Rahmen der Förderung mit der Erstattung individueller Beratungs- und Coachingkosten und damit bei der Professionalisierung ihres Projekts unterstützt.
Was wir fördern
- Begleitung von der Idee zur Gründung
- Potenzialanalyse und Unternehmensberatung
- Erstellung eine Businessplans
- Entwicklung und Professionalisierung des Geschäftsmodells
- juristische Beratung (steuerliche Aspekte in der Selbstständigkeit, Rechtsform und Rechtsschutz, …)
- Aufbau von Projekt-Marketing und -Kommunikation
- Programmierung und Technik
- Design und Gestaltung
- Vermarktung und Vertrieb
Die Spannbreite kann von einmaliger steuerlicher Beratung bis hin zur Entwicklung eines Prototyps reichen.
Die Fördergelder können zweckgebunden für Honorare für gründungsbezogene fachliche Beratungs- und Coachingleistungen verwendet werden.
Die Kosten müssen – sofern kein Einzelnachweis geführt wird – nach üblichen Marktpreisen ermittelt werden. Die Geförderten gewährleisten, dass wirtschaftlich und sparsam mit den Fördergeldern verfahren wird.
Wen wir fördern
Teilnahmeberechtigt sind Teams und Einzelpersonen, die mit ihrem Projekt zur Medienvielfalt in NRW beitragen. Sie müssen bestehende professionelle journalistische Expertise nachweisen, während weiteres Know-how durch gezielte Weiterbildung oder Beratung, aber auch durch die Zusammenstellung von interdisziplinären Teams während der Förderphase hinzugezogen werden kann. Grundsätzlich sollen die Projekte wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben. Gefördert wird unabhängig davon, ob bereits eine Unternehmensgründung erfolgt ist oder nicht.
Was wir bieten
Der Förderzeitraum richtet sich nach dem Förderbedarf und beträgt bis zu sechs Monate. Insgesamt können bis zu 10.000 Euro pro Projekt beantragt werden. Alle Ausgaben müssen im Bezug zum Projekt stehen und innerhalb des Förderzeitraums verausgabt werden.
Was wir dafür brauchen
Die Bewerbung sollte eine aussagekräftige Beschreibung sowohl des Projekts als auch der geplanten Verwendung der Fördergelder enthalten. Aus dem Antrag muss vor allem hervorgehen, wofür und für welche konkreten Ziele die Fördermittel eingesetzt werden sollen.
Im Einzelnen soll die Bewerbung Folgendes umfassen:
- eine Projektskizze inklusive der Beschreibung der konkreten Ziele
- eine aussagekräftige und begründete Übersicht darüber, welche Beratungs- und Coachingleistungen gefördert werden sollen
- bei Teams: Teambeschreibung mit Kompetenzen und Referenzen
- bei Einzelpersonen: Lebenslauf mit Arbeitserfahrung und Referenzprojekten
- ggf. eine Liste weiterer Projektpartner und Unterstützer
Wie wir auswählen
Über die Vergabe der Fördergelder wird unter Hinzuziehung eines Expertenbeirats entschieden. Für die Auswahlentscheidung sind folgende Kriterien zentral:
Die Projekte müssen
- eine digitaljournalistische Idee verfolgen,
- das lokaljournalistische Angebot in Nordrhein-Westfalen in TV, Radio und Online-Medien erweitern,
- nutzerzentriert und
- marktorientiert sein.
Bevorzugt berücksichtigt werden Projekte mit Alleinstellungsmerkmal und Marktpotenzial. Der geplante und darzustellende Coaching-Prozess soll auf diese Ziele einzahlen. Gegebenenfalls werden die von den Macherinnen und Machern selbst vorgeschlagenen Beratungs- und Coachingleistungen angepasst und ergänzt. Die Definition konkreter „Meilensteine“ erfolgt im Rahmen eines Workshops gemeinsam mit Vor Ort NRW und dem Expertenbeirat, der die Förderung begleitet.
Dem Beirat gehören die folgenden Expertinnen und Experten an:
Dr. Vanessa Giese, Journalistin und Innovationsbegleiterin
Dr. Lorenz Gräf, Geschäftsführer STARTPLATZ
Dr. Marie Huchthausen, Geschäftsführerin der Business Academy Ruhr
Christiane Kubny, Referentin für Existenzgründung und Unternehmensförderung bei der IHK Düsseldorf
Sonja Schwetje, Chefredakteurin n-tv
Timo Stoppacher, Journalist, Autor, Schreibtrainer
Bewerbungsfrist
Die Frist zur Einreichung der schriftlichen Anträge beginnt mit dem Tag der Bekanntmachung und endet am 11. August 2017 (Datum des Poststempels). Die Anträge sind zu richten an:
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Hanna Jo vom Hofe
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Eine Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig. Es wird aber darum gebeten, die Anträge zusätzlich auch per E-Mail an Hanna Jo vom Hofe (hvomhofe@lfm-nrw.de) zu richten.
Rückfragen
Für Rückfragen steht Ihnen Hanna Jo vom Hofe unter hvomhofe@lfm-nrw.de gerne zur Verfügung. Antworten, die auch für andere Bewerberinnen und Bewerber von Relevanz sind, werden auf unserer Website veröffentlicht.
Sonstige Förderbestimmungen
Eine Förderung wird wirksam, wenn die Geförderten einen schriftlichen Zuwendungsbescheid der LfM erhalten. Dieser kann jederzeit mit Nebenbestimmungen versehen werden, die der Erreichung des Projektziels dienen.
Die Verwendung der bewilligten Mittel ist zweckgebunden und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
Nach Projektabschluss müssen die Geförderten der LfM innerhalb einer im Zuwendungsbescheid festgelegten Frist eine Zusammenfassung und eine Dokumentation der Verwendung der Fördermittel sowie des Projektverlaufs und der Ergebnisse vorlegen.
Die Geförderten verpflichten sich, im Rahmen der Förderung an mindestens drei Arbeitstreffen teilzunehmen, in denen sie ihre Projekte der LfM, Vor Ort NRW, den anderen Geförderten bzw. dem Expertenbeirat vorstellen bzw. den jeweils aktuellen Status Quo zur Diskussion stellen.
Die Förderung kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Förderziele nicht erreicht werden. Dabei kann insbesondere von Bedeutung sein, ob
- die Förderziele nicht in hinreichendem Maße verfolgt werden,
- der/die Antragstellende den sonstigen Anforderungen nicht entspricht,
- der/die Antragstellende die in dem Bescheid festgeschriebenen Verpflichtungen nicht erfüllt
Weitere Bestimmungen und Verpflichtungen ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid.